Die Internetseite Fahrrad Fuchs ist ein Portal von Heiko Fuchs -
Dienstleistungen und Veranstaltungen in Bereich Sport und Tourismus.
Diese AGB wurden auf der Grundlage des Deutschen Reisevertragsrechts erstellt und
regelt die Rechtsbeziehung zwischen Heiko Fuchs und dem Reisegast bzw. dem Vertragspartner.
Abschluss des Reisevertrages:
Mit dem Zusenden einer Reiseanmeldung bietet der Vertragspartner der Firma Fahrrad Fuchs
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Eine Reiseanmeldung kann auch auf ein vom Vertragspartner bestätigtes und von
Fahrrad Fuchs unterbreitetes Angebot erfolgen. In allen Fällen ist sie Bestandteil des
Vertrages. Erfolgt die Reiseanmeldung für eine Reisegruppe, so übernimmt die
anmeldende Person (namentlich durch die Reiseanmeldung bei Fahrrad Fuchs bekannt) die so
genannte Vertretungsvollmacht für die mit angemeldeten Teilnehmer. Diese Person
bestätigt, dass Sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber der
Reiseanmeldung gegenüber Fahrrad Fuchs ist. Diese Vertretungsvollmacht gilt auch für
minderjährige Teilnehmer innerhalb der angemeldeten Reisegruppe. Die
Vertretungsvollmacht erstreckt sich auch auf Weiterverkäufer oder Vermittler
der Reiseangebote von Fahrrad Fuchs. Die Reiseanmeldung von minderjährigen
Reiseteilnehmern als einzelne Reiseteilnehmer ist nur von
erziehungsberechtigten Personen zulässig. Fahrrad Fuchs geht mit Firmen, Vereinen (sog.
juristischen Personen) nur einen Vertrag ein, wenn ein Vertragspartner als
körperliche Person eindeutig benannt ist und sie die Vertretungsvollmacht
übernimmt.
Gültigkeit eines Reisevertrages:
(Zustandekommen
des Reisevertrages)
Der Reisevertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn der Vertragspartner die
Bestätigung der Anmeldung von Fahrrad Fuchs erhält. Wenn nicht anders vereinbart, gilt der
Reisevertrag auch als gültig, wenn der Vertragspartner die Anzahlung, Rest,
oder Gesamtzahlung fristgemäß zu den im Reisevertrag vermerkten
Fälligkeitsterminen leistet.
Zahlungen:
Die
Zahlung erfolgt bis 5 Tage vor Reiseantritt per Überweisung auf das Konto!!!!!!!!!!!!BLZ!!!!!!!!!!!!!!!!!!!oder in Bar direkt vor Reiseantritt
Änderungen im Reisevertrag:
Änderungen
im Reisevertrag sind nur in schriftlicher Form zulässig und verbindlich.
Erfolgt die Reiseanmeldung/Buchung/Änderung unter 5 Tage vor Reisebeginn behält
sich Fahrrad Fuchs das Recht vor, eventuell dadurch anfallende Kosten in Rechnung zu
stellen.
Rücktritt vom Reisevertrag durch Fahrrad Fuchs:
Fahrrad Fuchs
hat das Recht, bei Nichteirreichen einer Mindestteilnehmerzahl bei Reisen mit
feststehendem Reisebeginn bis 5 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurückzutreten. Fahrrad Fuchs hat das Recht, bis zum Reisebeginn und noch während einer
bereits begonnenen Reise vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn durch
Unwetterbildung (z.B. Gewitter, Sturm) Gefahr für Teilnehmer der Reise besteht.
In allen Fällen wird der gesamte, bereits gezahlte Reisepreis vollständig dem
Vertragspartner zurückerstattet. Auch wird versucht, (individuell abgestimmt)
einen Ersatztermin oder ein Alternativprogramm anzubieten. Bei falsch gemachten
Angaben (Reiseanmeldung, Buchung) kann Fahrrad Fuchs ohne Kostenrückerstattung vom
Reisevertrag zurücktreten. Höhere Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen
oder gleichwichtige Situationen Berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Die Entschädigung
regelt sich in diesem Fall nach §471 des BGB. Bedingt ein
Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem
oder mehreren Teilnehmern eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf, so haben
Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung/ärztliche Versorgung Vorrang vor dem
geplanten Ablauf des Kurses oder der Reise. Fahrrad Fuchs hat das Recht, vom Reisevertrag
zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Gesamtzahlungen
unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den Angaben im Reisevertrag
geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des Reisepreises eingehen. Dies
trifft auch bei falschen Angaben im Reisevertrag ins besondere bei Anmeldung
von Gruppen und noch nicht volljährigen Teilnehmern - durch den Vertragspartner
zu. ggf. wirksam werdende Stornierungsgebühren werden durch Fahrrad Fuchs erhoben.
Reiseteilnehmer, die erkennbar vor oder während der Veranstaltung den
Anforderungen der Reise nicht genügen(z.B. bei Gesundheit, Kondition,
Fahrtechnik, Material, Helmpflicht), können vom Reiseleiter ganz oder teilweise
von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung
des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht. Reiseteilnehmer die durch
Äußerungen rassistisches oder völkerverachtendes oder faschistisches/extremistisches
Gedankengut propagieren, können vom Guide/Tourenführer ohne vorherige Abmahnung
von der Reise ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Teilnehmer, welche die
Reise oder den Reiseinhalt durch andere Art und Weise zu stören versuchen. In
diesem Falle besteht für den die Störung verursachenden Reiseteilnehmer oder
für die Reisegruppe kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises und für
die entsprechenden Kosten für Rückreise usw. In den meisten Fällen müssen der
Verursacher oder die verursachenden Mietglieder der Reisegruppe mit einer
Anzeige durch Fahrrad Fuchs rechnen, auch gehen entsprechende Kosten zur Durchsetzung von
Ruhe und Ordnung voll zu Lasten des Verursachers
Rücktritt vom Reisevertrag durch den Vertragspartner:
Jeder
Vertragspartner hat grundsätzlich das Recht, vom abgeschlossenen Reisevertrag
in Form einer schriftlichen Kündigung zurückzutreten. Dieser Vertragsrücktritt
(Stornierung) kann nur durch die im Reisevertrag als Vertragspartner benannte
Person und in schriftlicher Form erfolgen. Bei einer Vertragskündigung bzw.
Stornierung durch den Vertragspartner zählt der Zeitpunkt des nachweislichen
Eingangsdatums der Stornierung bei Fahrrad Fuchs: Treten einzelne Teilnehmer einer
Reisegruppe vom Reisevertrag zurück, so hat die Vertragsänderung ebenfalls in
schriftlicher Form durch den die Vertretungsvollmacht ausübenden
Vertragspartner zu erfolgen. Für die Reiseteilnehmer, welche aus dem Vertrag
ausscheiden, gelten die gleichen Prozentsätze der sog. Stornierungsgebühren,
berechnet auf den Einzelteilnehmer, wie nachfolgend angezeigt. Erreicht in
diesem Fall die Anzahl der verbliebenen Personen einer Reisegruppe nicht mehr
die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen, so ist Fahrrad Fuchs berechtigt, den Preis für
die Mindestteilnehmeranzahl zu berechnen. Bei Reiserücktritt werden folgende
Stornierungsgebühren, basierend auf den Gesamtreisepreis bzw. bei der
Stornierung einzelner Teilnehmer einer Reisegruppe basieren auf den
Einzelteilnehmerpreis fällig:
ab Abschluss Reisevertrag 10
5.-1. Tag vor Reisebeginn 70
Nichterscheinen Reisebeginn 90%
Leistungen und Preise:
Fahrrad Fuchs behält sich bei Erhöhung von Steuern (u. a.
Mehrwertsteuer) die Weitergabe an den Vertragspartner vor. Die
Tourenbeschreibungen im Vorfeld der Reise sind als grober Rahmen anzusehen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch nach Übermittlung
Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und
Leistungen möglich sind. Über diese werden wir Sie selbstverständlich informieren. Im Hinblick auf die besondere Eigenart vieler
unserer Angebote bleiben Fahrrad Fuchs notwendige, zumutbare Programm- und
Terminänderungen vorbehalten. Gründe wären z.B. höhere Gewalt, Unwettersituationen (wie Hochwasser, Sturm, extreme
Waldbrandgefahr, Eisglätte), politische Unruhen, Streik, Stau,
Leistungsüberschätzung, irreparable Pannen, nichtvorhersehbare Umstände usw.).
Die Zumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn diese
Änderungen nicht erheblich sind und den gesamten Inhalt und Verlauf der Reise
nicht grundlegend beeinträchtigen. Von derartigen Änderungen wird Fahrrad Fuchs die Vertragspartner unverzüglich unterrichten
bzw. während der Reise in Abstimmung des Reiseleiters und der Teilnehmer eine
Änderung oder Variation der Tour beschließen. Willkürmaßnahmen von Behörden, Staatsbedienstender, Streiks, höhere Gewalt die
zum Ausfall oder zur massiven Beeinträchtigung der Reise führen, bedingen nicht
den Anspruch auf teilweise oder gesamte Kostenrückerstattung. Zeitangaben (außer Treffpunkte und Reisebeginn) sind als
grobe Richtwerte zu sehen, Abweichungen nicht ausgeschlossen. Die Startzeiten
für die Halbtagstouren sind 9.00 Uhr und 14.00 Uhr. Für die Abrechnung ist die Bruttoreisezeit (incl. Pausen oder Pannen bestimmend. Wenn
durch Verzögerungen, die Fahrrad Fuchs nicht zu verantworten hat, die
vereinbarte Reisezeit um mehr als eine Stunde überschritten wird, behält sich Fahrrad Fuchs eine Nachberechnung der Mehrzeit vor. Soweit
nicht anders vereinbart behält Fahrrad Fuchs sich vor, Gruppen zusammenzulegen
oder auch zu trennen, wenn sich dadurch die gebuchten Leistungen der Gruppen nicht wesentlich verändern. Grundsätzlich werden
alle Touren erst ab einer Mindestanzahl von 4 Teilnehmern durchgeführt. Bei
Anmeldung von weniger als 4 Teilnehmern behält sich Fahrrad Fuchs die Berechnung der Mindestanzahl oder den Rücktritt vom Vertrag
vor.
Haftung, Haftungsbeschränkung:
Fahrrad Fuchs
übernimmt keine Haftung bei vom Teilnehmer selbst verschuldeten oder
(fahrlässig, grob fahrlässig) herbeigeführten Unfällen oder Verletzungen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass viele der Reiseinhalte (Übungen,
Touren, Aktionen und Bestandteile davon) ein erhöhtes, potentielles
Gefahrenrisiko beinhalten. Die Teilnahme an Reiseinhalten, die ein erhöhtes
Gefahrenrisiko enthalten, ist jeden Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei
Teilnahme auf freiwilliger Basis. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des
Reiseleiters/ Tourenguides sind bindend. Gelten für einen Leistungsträger
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden können,
so wird sich Fahrrad Fuchs darauf berufen. Bei so genannten Fremdleistungen haftet der
Leistungserbringende. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei
Zuwiderhandlungen oder Verstößen der Reiseteilnehmer bzw. die betreffenden
Mitglieder einer Reisegruppe vom Kurs/vom Reisedetail oder der Aktion
ausgeschlossen werden können und Fahrrad Fuchs keinerlei Haftung für alle damit
verbundenen Modalitäten übernimmt. Bei Reiseangeboten, welche nicht eine
ständige Betreuung durch Fahrrad Fuchs oder einen Vertreter beinhalten, (sog. Teilweise
geführten und individuell durchgeführte Aktionen und Touren) obliegt den
Reiseteilnehmern sog. Eigenverantwortung. Bei dieser Kategorie von Reisen
werden die Teilnehmer vor Beginn der betreffenden Reise auf potentielle
Gefahren und Besonderheiten der Tour oder Aktion hingewiesen. Sämtliche
Haftungspflichten seitens Fahrrad Fuchs entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren
Zusammenhang Alkohol, Drogen, oder andere Rauschmittel mit Eingetretenen oder
entstandenen Schädigungen von Teilnehmern, dritten Personen sowie Sachwerten
entstehen. Fahrrad Fuchs übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder
gestohlene Gegenstände der Teilnehmer - das gilt auch für im Fahrzeug, im
Tourbus oder in den betreffenden Herbergen, Camps, und anderen Unterkünften
zurückgelassene Gegenstände. Keine Haftung für Schäden an Rädern oder
Kraftfahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen, verursacht durch
Teilnehmer der Reise. Bei Unfällen oder Verletzungen von Reise- oder
Kursteilnehmern muss innerhalb von 24.00 Std.nach dem
Schadensereignis dieser Sachverhalt Fahrrad Fuchs unter Beschreibung des Sachverhaltes
sowie Unfallhergang und ggf. Zeugenbenennung schriftlich angezeigt werden.
Erfolgt dies nicht, erlischt jegliche Haftung durch Fahrrad Fuchs. Es erfolgt keine
Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene
Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie vom Reiseteilnehmer während der Tour,
Reise oder des Kurses benutzten Gegenstände (z.B. Videokamera, Telefone,
Fotokamera usw.). Ausnahme davon bildet eine ausdrückliche vom Tourenguide
verlangte Benutzung - z. B. bei Maßnahmen der Gefahrenvermeidung oder ersten
Hilfe. Dem Teilnehmer obliegt die entsprechend der Reiseart bzw. des
Kursinhaltes entsprechende sichere Verwahrung oder Aufbewahrung. Verliert ein
Reiseteilnehmer bei einer geführten ( vom Reiseleiter abgesicherten ) Tour den
Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis ein Vertreter Fahrrad Fuchs ihn wieder zur
Gruppe führt. Fällt der Reiseleiter durch einen nichtvorhersehbaren Umstand
während der Tour aus, so hat die Reisegruppe auf Eintreffen eines Vertreters
des Reiseleiters, zur weiteren Absicherung der Reise, zu warten. Erfolgt durch
den/die Reiseteilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder Durchführung der
Reise, so erfolgt dies auf eigenes Risiko mit Wegfall jeglicher Haftung. Bei
Aufenthalten in Camps, Herbergen und vergleichbaren Einrichtungen ist durch die
Reiseteilnehmer die entsprechen gültige Hausordnung bzw. Verordnungen (z.B.
Zeltplatzordnung, Naturschutz, Nachtruhe, Lärm und Emmisionsschutz
) einzuhalten Bei Jugendgruppen oder Schulklassen gilt außerdem:
Mitreisendes Betreuer - und Aufsichtspersonal hat diesen Sachverhalt gegenüber
den jugendlichen Reiseteilnehmern besonders Rechnung zu tragen. Generell ist
vom Betreuer - und Aufsichtspersonal konsequent die allgemeine Obhut - und
Aufsichtspflicht für die mitreisenden Teilnehmer (Kinder, Jugendliche) zu
erbringen. Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden an
Fahrrad Fuchs, deren Verursachung Reiseteilnehmer oblag ( z.B. Naturschutz - und
Umweltdelikte ), so werden diese Forderungen durch Fahrrad Fuchs an den Verursacher
weitergeleitet und gegebenenfalls ebenfalls zur Anzeige gebracht. Fahrrad Fuchs behält
sich vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzuleiten.
Weiterverkauf und Vermittlung:
Der
Weiterverkauf der Reiseangebote bedingt einer schriftlichen
Vereinbarung/Zustimmung durch Fahrrad Fuchs. Die gezeigten Preise in den Prospekten und im
Internet sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der
Weiterverkäufer keine zusätzlichen und als Fremdleistung benannten Leistungen
zu den Angeboten Fahrrad Fuchs hinzufügt. Vertragliche Vereinbarungen können diese
Bestimmungen außer Kraft setzen, bedingen aber in jeden Fall die Schriftform.
Es gilt der in den gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in
Angebotskatalogen und in den Detailinformationen beschriebene Leistungsumfang.
Bei Weiterverkauf unserer Reiseangebote bzw. bei extra erstellten Angeboten ist
der Abschluss eines Reisevertrages inkl. Terminbestätigung mit Fahrrad Fuchs und dem
Vermittler absolute Bedingung. Da Fahrrad Fuchs als Reiseveranstalter selbständig im Vertrieb
seiner Reisen tätig ist, können generell keine Exklusivrechte beim
Weitervertrieb gewährt werden (Gleichbehandlung aller). Jegliche
Veröffentlichungen Dritter unserer Angebote oder Teile der Angebote bedarf der
Schriftlichen Zustimmung Fahrrad Fuchs. Sämtliche mündliche Abreden in Zusammenhang mit
Reiseverträgen, Mietverträgen, Angeboten sind gegenstandslos, es zählt die
schriftliche Vereinbarung. Dies gilt auch bei Stornierung.
Salvatoresche Klausel:
Sind
einzelne Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt das
nicht die Wirksamkeit aller anderen Bestandteile.
Datenschutz:
Die
Reiseteilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten durch Fahrrad Fuchs
elektronisch gespeichert, aber nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Rechte
auf die während der Veranstaltung gemachten Fotos liegen bei Fahrrad Fuchs. Eine
Veröffentlichung ist ohne besondere Zustimmung der Teilnehmer möglich.